Untersuchungen zu Anzeigen und Keywords
Neben der Untersuchung von Markenrechtsverletzungen für die oben genannten Märkte überprüft Microsoft auch eine Beschwerde über Markenrechtsverletzung im Keyword-Gebrauch, nachdem alle erforderlichen Informationen durch das Formular „Urheberrechtliche Angelegenheiten" vorliegen. Werbekunden dürfen nicht auf Keywords bieten oder im Inhalt von Anzeigen irgendwelche Begriffe gebrauchen, durch deren Verwendung die Markenrechte Dritter verletzt werden oder die anderweitig rechtswidrig sind oder die Rechte Dritter in irgendeiner Weise verletzen.
Die Verwendung von Marken Dritter kann zulässig sein, sofern die Verwendung wahrheitsgetreu und legal erfolgt, z. B. wenn:
- Ihre Website Informationen (z. B. Produktrezensionen) über die von der Marke vertretenen Güter oder Dienstleistungen anbietet und es sich bei Ihrem Hauptangebot nicht um Produkte oder Dienstleistungen handelt, die mit den von der Marke vertretenen Gütern oder Dienstleistungen konkurrieren.
- Sie einen Begriff klar ersichtlich auf gewöhnliche, lexikalische Weise verwenden und wenn es sich bei Ihrem Hauptangebot nicht um den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen handelt, die mit den von der Marke vertretenen Gütern oder Dienstleistungen konkurrieren.
- Sie ein Reseller sind, auf dessen Website authentische Güter oder Dienstleistungen unter dem Markennamen angeboten werden.
Alle anderen Märkte sind nicht berechtigt, mit dem Formular „Urheberrechtliche Angelegenheiten" Beschwerden über die Verwendung einer Marke in einem Anzeigentext einzureichen.