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Microsoft Advertising Network-Richtlinien

Relevanz und Qualität

15. August 2023

Anzeigentext (Titel, Text und Anzeige-URL)

Anzeigen müssen Folgendes erfüllen:

  • Sie müssen eindeutig, wahrheitsgemäß und genau sein.
  • Sie müssen ordnungsgemäß aufgebaut sein: Anzeigen müssen grammatikalisch korrekt sein, dürfen keine Schreibfehler enthalten und müssen korrekt formatiert sein.
  • Sie müssen den Erwartungen entsprechen:
    • Anzeigen dürfen nicht irreführen.
    • Anzeigen müssen für das Produkt, den Dienst oder die Information auf Ihrer Landingpage oder für den allgemeinen Inhalt, den Zweck und das Thema Ihrer Website höchst relevant sein.
    • Wird in einer Anzeige angedeutet, dass ein Produkt zum Verkauf steht, muss es auf der Landingpage möglich sein, dieses Produkt zu kaufen.

Informationen darüber, wie Sie Anzeigen formatieren und erstellen, finden Sie in unseren Richtlinien zu Allgemeinen Anforderungen für Anzeigen.

Marketplace-Ausschluss

Websites können dann ausgeschlossen werden, wenn Grund zur Annahme besteht, dass deren Werbung oder Geschäftspraktiken potenziell böswillig, schadhaft oder täuschend sind oder sie fortlaufend gegen Microsofts Richtlinien verstoßen. Weitere Informationen finden Sie in den Richtlinien Rechtliches, Datenschutz und Sicherheit.

Nachfolgend finden Sie Beispiele von Websites, die vollständig von Marketplace ausgeschlossen werden können:

  • Websites, die Viren, Malware, Spyware oder andere selbstinstallierende Programme beinhalten
  • Geschäftsmodelle, die die Websitebesucher in die Irre zu führen versuchen oder die täuschend oder betrügerisch erscheinen
  • Phishing-Seiten, die versuchen, Besucher dazu zu verleiten, personenbezogene Daten weiterzugeben, um damit betrügerische Zwecke zu verfolgen, z. B. um deren Identität zu stehlen
  • Seiten, die ausschließlich aus Werbung bestehen oder deren Hauptzweck ist, Besucher zu Werbeanzeigen zu leiten
  • Linkfarms
  • Geparkte Domänen
  • Websites, die von Advertisern betrieben werden, die fortlaufend gegen unsere Richtlinien verstoßen oder bei Suchanzeigen eine hohe Anzahl irrelevanter Keywords übermitteln

Landingpages

Die Funktionalität Ihrer Seite sollte die Seitenbesucher nicht überraschen oder die Fähigkeit des Nutzers zum Navigieren beeinträchtigen. Störende oder irreführende Inhalte sind nicht zulässig. Navigationsschaltflächen sollten standardmäßig und auf vorhersehbare Weise funktionieren und die Websites und alle Teile des Seiteninhalts sollten ordnungsgemäß geladen werden können.

  • Ihre Landingpage muss auch zu Spitzenzeiten verfügbar sein und zuverlässig reagieren.
  • Ihre endgültige URL muss zu einer einzelnen, statischen Landingpage führen. Sie darf Nutzer nicht bei jedem Klick auf die Anzeige zu einer anderen Seite der Website führen.
  • Verwenden Sie eine Landingpage, deren Eigentümer Sie sind oder die Sie kontrollieren, oder zu deren Vertretung Sie berechtigt sind und auf die Sie Traffic leiten dürfen.
  • Landingpages, die als redaktionell erscheinen, dürfen keine Haftungsausschlüsse oder Formulierungen wie neueste Ereignisse, schockierende Entdeckung, Sonderbericht, Verbrauchernachrichten, Verbraucherwarnungen usw. enthalten, die einen Nutzer dazu verleiten könnten, zu glauben, dass sie redaktionelle Inhalte/Nachrichten ansehen.
  • Anzeigen dürfen keine Fake News enthalten oder sich auf Fake News beziehen, die unbegründete Ansprüche ohne Quellangabe enthalten.
  • Anzeigen müssen zu einer Landingpage mit Inhalt verlinken, der mit der Überschrift in der Anzeige übereinstimmt – der Nutzer sollte nicht erneut (oder mehrmals) klicken müssen, um zum in der Überschrift der Anzeige erwähnten Inhalt zu gelangen. Wenn es eine Bildergalerie auf der Landingpage gibt, muss sich das genaue Thema aus der Anzeigenüberschrift/dem Bild innerhalb der ersten fünf Folien der Diashow auf der Landingpage befinden.
  • Der Inhalt auf der entsprechenden Landingpage muss akkurat, aktuell, qualitativ hochwertig und geschmackvoll sein.
  • Landingpages für redaktionelle Anzeigen müssen klar als Werbung oder redaktionelle Anzeige ausgewiesen sein.  Die Kennzeichnung muss oben auf der Seite erfolgen, in der gleichen Schriftgröße wie die Hauptschriftart in der redaktionellen Anzeige oder größer, und in einer Schriftfarbe, die sich vom Seitenhintergrund abhebt.
  • Die Angebotsseite darf Folgendes nicht:
    • Störende Pop-ups oder Pop-unders aufrufen. Beachten Sie bitte, dass Funktionalitäten, die Teil des erwarteten Seitenerlebnisses sind oder auf andere Art nicht störend sind oder vom Nutzer gestartet werden, wie zum Beispiel eine Alterstbestätigung oder ein Login, zulässig sind.
    • Mehrere Pop-ups oder irgendein Pop-up aufrufen, die/das Besucher vom Verlassen der Seite abhält.
      Eine Darstellung mehrerer Pop-up-Fenster, die ein Verlassen einer Website durch Nutzer verhindern.
    • Zusätzliche Fenster öffnen.
    • Den Benutzer durch „falsche“ Dialogfelder oder Browserfenster irreführen.
    • Absichtlich beschädigt aussehen oder in irgendeiner Weise eine nicht funktionsfähige Webseite simulieren.
    • Verwenden von fehlerhaftem Verhalten beim Schließen. Wenn ein Nutzer beispielsweise eine „Schließen“-Schaltfläche auf der Seite anklickt, muss diese Seite geschlossen werden, ohne sich in irgendeiner Weise anders zu verhalten:
      Darstellung eines Pop-up-Fensters, das angezeigt wird, wenn ein Nutzer eine Webseite schließen möchte.

Qualität der Inhalte von Landingpages und Websites

Landingpages sollten es den Nutzern ermöglichen, die Produkte, Dienstleistungen oder Informationen, nach denen sie suchen, leicht zu finden oder die Nutzer durch Informationen unterstützen und ihren Kauf- oder Suchprozess dadurch zu verkürzen. Ihre Landingpage sollte einen klaren, direkten Zugang zu Inhalten bieten, die sich auf Ihre Anzeigen und im Falle von Suchanzeigen auf Keywords beziehen, und sollte die Nutzer nicht behindern, aufhalten oder verwirren. Inhalte von Landingpages und Websites sollten nicht dem primären Zweck dienen, Werbung anzuzeigen oder Traffic zu erzeugen.

Inhalte von Landingpages und Websites gelten dann als von niedriger Qualität, wenn sie:

  • Brückenseiten oder Cloaking verwenden
  • Ohne Einverständnis des Nutzers:
    • Browsereinstellungen ändern oder Standardstartseiten zurücksetzen
    • Die Größe von Browserfenstern ändern oder Schaltflächen von Browsern deaktivieren
  • Sich nicht korrekt öffnen oder fortlaufend die Meldung „Produkt nicht verfügbar“ ausgeben
  • Besucher der Seite unerwartet zu fremden Domänen umleiten
  • Eine hohe Dichte an Anzeigen im oberen Teil der Website aufweisen und/oder zu großen Teilen aus Werbung oder Links bestehen
Darstellung einer Landingpage, die eine hohe Dichte an Anzeigen im oberen (ohne Bildlauf sichtbaren) Teil der Website enthält.
  • Inhalte anzeigen, die dem primären Zweck dienen, Monetarisierung durch Anzeigen zu unterstützen
  • Für Suchmaschinen erstellt wurden und übermäßig viele themenfremde Keywords enthalten oder Seiten mit schwer lesbarem Text
  • Fortlaufend dürftige oder eingeschränkte Inhalte enthalten, vor allem dort, wo der Nutzer auf einer ähnlichen Seite Angebote, Produkte oder Informationen erwarten würde
Darstellung einer Anzeige, die „So verlieren Sie Gewicht: Erfahren Sie alles Wichtige zum Gewichtsverlust“ anzeigt und den Benutzer zu einer Landingpage mit eingeschränktem Inhalt führt.
  • Nur dazu dienen, um zu anderen Unternehmen weiterzuleiten, ohne einen signifikanten Mehrwert als Vermittler zu bieten, z. B. durch die Bereitstellung von erweiterten Preis-, Produkt- oder Händlerinformationen.
  • Den Ursprung oder die Absicht ihrer Inhalte falsch darstellen, was erwartungsgemäß zur Täuschung eines Teils ihrer Zielgruppe führt.
  • Die Angabe von personenbezogenen Daten erfordern, die für das Bereitstellen der Dienstleistungen oder zum Abschließen eines Kaufs nicht notwendig sind.
Darstellung einer Landingpage, die angemessene Nutzerinformationen zur Registrierung für einen Newsletter, wie Name, Adresse und E-Mail-Adresse, abfragt/Darstellung einer Landingpage, die unnötige personenbezogene Daten zur Registrierung für einen Newsletter, wie Bankverbindung und Sozialversicherungsnummern, abfragt.

Bitte beachten Sie, dass Websites, die Benutzer direkt zu einer Registrierungs- oder Anmeldeseite leiten, dem Benutzer die Möglichkeit geben müssen, über einen Link zurück zur Hauptseite oder zu unterstützenden Inhalten zu gelangen, die Dienstleistungen und Nutzungsbedingungen beschreiben.

  • Den Zugang des Benutzers zu den angefragten Inhalten, Produkten oder Dienstleistungen verzögern oder behindern, indem Sie Schritte hinzufügen, die lediglich zur Monetarisierung des Benutzers dienen.
Darstellung einer Landingpage für eine zwischengeschaltete Seite, auf der Benutzer zum Ausgeben von Geld aufgefordert werden, ehe sie zur erwarteten Landingpage gelangen.
  • Sich Marketingtaktiken bedienen, die als verschleiernd, übermäßig reißerisch oder potenziell verwirrend angesehen werden können
  • Wenn der Zugriff auf beworbene Inhalte oder Dienste den Download einer Software (z. B. Toolbars bzw. Symbolleisten) erfordert, muss dies aus dem Anzeigentext klar hervorgehen.
Darstellung einer Anzeige mit dem Text „TV-Sendungen ansehen“, die zu einer Landingpage mit der unerwarteten Überschrift „Zum Ansehen Player herunterladen“ führt/Darstellung einer Anzeige mit dem Text „TV-Sendungen ansehen“, die zu einer Landingpage mit der Überschrift „TV-Sendungen streamen“ führt.

Der Benutzer würde Onlineinhalte erwarten, das Material wird jedoch in einem Offlineformat (wie. z. B. über SMS-Informationsdienste) bereitgestellt.

 SUCHE

Bestimmungen zu Relevanz und Qualität

Sowohl Advertiser als auch Verbraucher profitieren, wenn sie positive Erfahrungen mit Microsoft Advertising machen. Befolgen Sie dazu bitte die Bestimmungen zu Relevanz und Qualität auf dieser Seite. Bei diesen Anforderungen geht es um vier Kernaspekte Ihrer Kampagne, die sich auf die Benutzererfahrung auswirken: Keyword-Relevanz, Anzeigentext, Benutzererfahrung auf der Landingpage und der Website sowie Qualität des Inhalts der Landingpage und der Website.
 

Inwiefern beeinflusst diese Bestimmung Ihre Anzeigenschaltung?
  • Advertiser mit relevanteren Keywords und qualitativ hochwertigeren Anzeigen und Landingpages werden in der Regel mit höheren Anzeigenpositionen oder niedrigeren Kosten pro Klick (CPC) belohnt.
  • Weniger relevante Keywords und qualitativ minderwertige Anzeigen und Landingpages können zu weniger vorteilhaften Anzeigenpositionen oder einem höheren CPC führen.
  • In einigen Fällen wird die Anzeige möglicherweise überhaupt nicht angezeigt. Bitte prüfen Sie den Abschnitt Marketplace-Ausschluss unten in Bezug auf Szenarien, in denen Anzeigen oder Websites vollständig vom Marketplace ausgeschlossen werden können.
Systemqualität

Um die Qualität des Marketplace sicherzustellen, müssen sämtliche Advertiser die Advertiser-Identitätsverifizierung (AIV) durchlaufen und eine Zahlungsmethode angeben. Die AIV muss bei allen neu erstellten Konten durchgeführt werden. Beachten Sie, dass dazu auch neue Konten gehören, die in Ihrem vorhandenen Manager-Account erstellt wurden, wenn sich die Kontaktinformationen von zuvor bestätigten Daten unterscheiden. Über Konten, die noch nicht überprüft wurden, können jedoch Anzeigen geschaltet werden, sofern nicht eines der folgenden Szenarien vorliegt:

  • Advertiser, deren Anzeigen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) geschaltet werden, müssen die AIV innerhalb von 30 Tagen nach der Kontoerstellung abschließen, damit die Anzeigenschaltung im EWR fortgesetzt werden kann.
    • Wenn die AIV nicht innerhalb von 30 Tagen vollständig abgeschlossen ist, wird die Berechtigung zum Schalten von Anzeigen im EWR ausgesetzt, bis die AIV vollständig abgeschlossen ist.
  • Das Advertiser-Konto wurde aufgrund systematischer Überprüfungen gekennzeichnet.
    • Anzeigen werden bis zum erfolgreichen Abschluss der AIV nicht global geschaltet.
  • Advertiser, deren Konto gesperrt wurde, deren AIV noch nicht abgeschlossen ist.
    • Der erfolgreiche Abschluss der AIV ist der erste Schritt, um die Sperrung aufzuheben.

In seltenen Fällen und wenn verdächtige Änderungen ermittelt werden, kann Microsoft Konten für bis zu 30 Tage vorübergehend sperren, um die Sicherheit des Systems und der Kund*innen zu gewährleisten. Diese Sperren werden automatisch aufgehoben, es ist keine Maßnahme des Advertisers erforderlich.

Um eine positive Benutzererfahrung zu gewährleisten und die Anzeigen- und Netzwerkqualität zu wahren, können wir Konten, die für mehr als 15 Monate inaktiv waren, deaktivieren oder löschen oder Keywords und Anzeigen mit mangelhafter Performance von unserer Plattform entfernen. Weiterhin behalten wir uns das Recht vor, die Anzahl der Keywords und Anzeigen zu beschränken, die Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt hochladen oder beibehalten können. Zudem behalten wir uns das Recht vor, das Schalten von Anzeigen zu Keywords in den folgenden Kategorien einzuschränken:

  • Waffen
  • Jugendgefährdende Inhalte
  • Pharmazeutik
  • Glücksspiel
  • Marken (dies gilt nicht für Eigenmarken des Advertisers)
Keyword-Relevanz

Durch den Einsatz der richtigen Techniken bei der Auswahl von Keywords und der Erstellung von Anzeigen wird nicht nur das Interesse der Benutzer gesteigert, sondern auch der ROI des Marketplace für alle Advertiser aufrechterhalten.

Keywords sollten relevant sein. Ihre Website sollte also ein zufriedenstellendes Ziel für Benutzer sein, basierend auf der primären Benutzerabsicht des/der von Ihnen gewählten Keywords.

Ihre Keywords sollten sich direkt auf eines von beiden beziehen:

  • Die spezifische Auswahl an Produkten, Dienstleistungen oder Inhalten auf Ihrer Landingpage.
  • Der allgemeine Inhalt, Zweck und das Thema Ihrer Website.

Bitte beachten: Für äußerst populäre oder aktuelle Suchanfragen kann ein höherer Standard für die Relevanz gelten, und die Anzeigen müssen vollständig mit der primären Benutzerabsicht der Keywords/Suchanfragen übereinstimmen, um teilzunehmen.

DISPLAY

Wenn Anzeigen auf eine Landingpage mit bezahlten Suchanzeigen verlinken, darf die Landingpage ohne Vorabgenehmigung keinen anklickbaren leeren Raum zwischen den oder um die bezahlten Suchanzeigen haben. Der einzige anklickbare Bereich in einer Suchanzeige, der auf die Landingpage des Advertisers verlinkt, dürfen der Titel, die Beschreibung, URLs und Anzeigenerweiterungen sein.

NATIVE

Wenn Anzeigen auf eine Landingpage mit bezahlten Suchanzeigen verlinken, darf die Landingpage ohne Vorabgenehmigung keinen anklickbaren leeren Raum zwischen den oder um die bezahlten Suchanzeigen haben. Der einzige anklickbare Bereich in einer Suchanzeige, der auf die Landingpage des Advertisers verlinkt, dürfen der Titel, die Beschreibung, URLs und Anzeigenerweiterungen sein.