Jede Werbung für Finanzprodukte und -dienstleistungen (d. h. Bank-, Investitions- und Vermögensverwaltungsprodukte und -dienstleistungen, Kredite, Abwendung/Schutz vor einer Zwangsvollstreckung aus einer Hypothek, Versicherungsprodukte usw.) unterliegt besonderen Richtlinien und Einschränkungen. Als Werbekunde tragen Sie die alleinige Verantwortung dafür, zu gewährleisten, dass Ihre Website, Anzeigen und Werbe-Angebotsseiten sämtlichen geltenden Gesetzen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sowie allen behördlichen Bestimmungen und Richtlinien entsprechen.
Jede Werbung für Finanzprodukte und -dienstleistungen muss alle Angaben enthalten, die nach den auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene geltenden Gesetzen erforderlich sind. Hierzu gehören uneingeschränkt unter anderem:
- wesentliche Nutzungs- oder Verfügbarkeitsbeschränkungen der beworbenen Produkte oder Dienstleistungen
- Risikofaktoren
- Qualifikationen
- Gebühren, Kosten und Aufwendungen
- Auswirkungen bei Nichterfüllung (d. h. Gebühren, Inkassoverfahren usw.)
- zutreffende und aktuelle Kontaktinformation oder physikalische Adresse (kein Postfach) des beworbenen Unternehmens
Darüber hinaus kann die Erwähnung bestimmter Nutzungsbedingungen (z. B. „2,99 % effektiver Jahreszins“ bei Kreditfinanzierung) die Angabe weiterer wichtiger Nutzungsbedingungen für das Produkt bzw. die Dienstleistung in der Werbung erforderlich machen. Wenn geltende Gesetze dies zulassen, müssen alle notwendigen Angaben zumindest auf der Werbe-Angebotsseite erscheinen. Darüber hinaus müssen alle Anzeigen den Microsoft Advertising Richtlinien zur Nutzersicherheit und Datenschutzerklärung entsprechen.
Unlautere Werbung
Über die speziellen Offenlegungsvorschriften hinaus gilt, dass unlautere Vorgehensweisen oder Praktiken im Zusammenhang mit dem Angebot von Finanzprodukten oder -dienstleistungen für Privatpersonen verboten sind. Eine Werbung gilt als unlauter, wenn sie Informationen auf eine für Privatpersonen irreführende Weise bereitstellt oder relevante Informationen unterschlägt. Relevante Bedingungen (d. h. solche Bedingungen, die sich wahrscheinlich auf die Entscheidung bzw. die Einstellung einer Privatperson bezüglich Produkten oder Dienstleistungen auswirken) müssen deutlich erkennbar offengelegt werden, sodass ein Endverbraucher diese zur Kenntnis nehmen kann, und an gleicher Stelle auf Aussagen hingewiesen wird, auf die sich diese Bedingungen auswirken. Zum Beispiel kann die Aussage, dass ein Kredit zur Finanzierung eines Autokaufs kostenlos angeboten wird, unlauter sein, wenn zusätzlich anfallende Bearbeitungskosten nur im Kleingedruckten oder verborgen zwischen anderen Angaben erwähnt werden. Es kann auch unlauter sein, die Kreditbedingungen falsch darzustellen, beispielsweise durch eine irreführende Bezeichnung der Art der Bedingung (z. B. feste bzw. variable Zinssätze) oder durch unbillige Vergleiche mit anderen Kreditprodukten.
Anzeigen für bestimmte Finanzprodukte und -dienstleistungen können erhebliche Bedenken hinsichtlich der Einhaltung geltender Bestimmungen nach sich ziehen und eine verstärkte Kontrolle bedingen. Diese Produkte und Dienstleistungen umfassen unter anderem:
- Automobilkredite
- Überbrückungs- und andere Kleinkredite (dies umfasst auch Finanzprodukte für Privatkunden, mit denen Kunden einfach kleinere Geldbeträge aufnehmen können, wenn sie als Sicherheit einen auf das Datum der nächsten Gehaltszahlung datierten Scheck hinterlegen. Dies können kurzfristige Kleinkredite mit hohen Raten sein, die den Verbrauchern dabei helfen sollen, eine Liquiditätslücke zu überbrücken. In der Regel wird bei dieser Form der Kredite vom Verbraucher gefordert, dass er einem elektronischen Zugriff auf sein Bankkonto zustimmt.)
- Schuldentilgung und Schuldenermäßigung (d. h. Dienstleistungen, die dazu dienen, die mit einem Gläubiger oder Inkassodienstleister ausgehandelten Bedingungen für die Rückzahlung der Schulden des Kreditnehmers neu zu verhandeln, neu zu regeln oder zu ändern)
- Kredit- und Betrugsüberwachung, Dienstleistungen zum Schutz vor Identitätsdiebstahl (d. h. Dienstleistungen, die Warnhinweise zu möglicherweise betrügerischen Aktivitäten oder Bonitätsauskünfte zur Verfügung stellen)
- Kreditkarten für Studenten, Soldaten und Verbraucher mit schlechtem Bonitätsprofil (d. h. abgesicherte Kreditkarten)
- Virtuelle Währungen
- Broker-Dienstleistungen, Aktien und Anleihen, Futures, Optionshandel-Dienstleistungen oder andere Anlageprodukte und-dienstleistungen
Unzulässige Produkte und Dienstleistungen
Werbung für folgende Produkte und Dienstleistungen ist nicht zulässig:
- Dienstleistungen, die Rendite „garantieren"
- Dienstleistungen, die die Verhinderung von Zwangsvollstreckungen „garantieren"
- Spezielle Aktien, Anleihen, Rohstoffe, Investmentfonds und andere Anlageinstrumente, einschließlich Angebote und „Tipps" zu Börsengängen besagter Produkte und Dienstleistungen