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Microsoft Advertising Network-Richtlinien

Medienformate

30. Juni 2023

Bilder

Bildqualität

  • Die Bilder müssen den durchschnittlichen Branchenstandards entsprechen. Das gilt auch für die richtige Bildqualität und Auflösung. Bilder dürfen beispielsweise nicht unscharf, undeutlich oder unlesbar sein.
  • Bilder innerhalb der Anzeige müssen von hoher Qualität/Auflösung sein.
  • Ein Bild darf nicht in „Bild nicht verfügbar“ oder dergleichen aufgelöst werden.
  • Das Bild muss für das beworbene Produkt relevant sein. Zwischen Bild und beworbenem Produkt muss ein direkter Zusammenhang bestehen.  Zum Beispiel: Wenn die Überschrift einer Anzeige beschreibt, dass man das Zuhause sieht, das eine prominente Person mit ihrem Partner bewohnt, muss das Anzeigenbild entweder diese prominente Person allein oder zusammen mit ihrem echten Partner zeigen.
  • Advertiser müssen korrekte Marken bzw. Logos verwenden. Zum Beispiel dürfen keine alten oder veralteten Logos verwendet werden. Auch keine Logos, die nicht zum beworbenen Produkt oder Dienst passen (etwa ein Bild von einem Windows Phone in Zusammenhang mit einem Anzeigentext über Microsoft Surface). Außerdem gelten die Urheberrechtsrichtlinien von Microsoft Advertising sowie die Richtlinien zu Werbung für Produkte und Dienste Dritter.
  • In Anzeigen mit mehreren Produkt- und Preisangeboten müssen Angebote und zugehörige Bilder bezüglich Qualität, Thema und Relevanz untereinander konsistent sein.
    • Beispiele für akzeptable Produkte/Angebote wären etwa Floristen und Bilder diverser Bouquets oder Einzelhändler mit Bildern, die zur jeweiligen Kampagne passen (d. h. Bilder von Strandmode und Strandartikeln bei einer Sommerurlaubsanzeige oder mehrere Bilder von Bekleidung eines bestimmten Designers).
    • Alle Angebote/Bilder müssen eindeutig lesbar sein und dürfen den Anzeigenbereich nicht überfüllen.
    • Jedes der Bilder/Angebote in ein und demselben Anzeigentext muss untereinander sowie für das Kampagnenthema relevant sein.
  • Bilder dürfen nicht vulgär oder unangemessen sein.
  • Bilder dürfen nicht politischer oder religiöser Natur sein.
  • Bilder dürfen keine verhetzenden Symbole oder Bilder zeigen.

DISPLAY

  • Content-Ads mit grafischen Inhalten (Anzeigen mit Ebenen/Schichten): Markenunabhängige Marketer, die unterschiedliche Produkte/Dienste oder Unternehmen in einem Format mit Ebenen/Schichten bewerben, sind innerhalb derselben Anzeigeneinheit nicht zulässig, unabhängig davon, ob unterschiedliche Landingpages und Einkaufsstellen enthalten sind oder nicht. In diesem Beispiel wäre es weiterhin zulässig, dass Best Buy eine Anzeige zur Bewerbung mehrerer angebotener Produkte schaltet, vorausgesetzt, das Thema und das Produktangebot bleiben im Geschäft oder Online gleich. Diese Einschränkung gilt nur für Standard-Banneranzeigen, nicht für native Anzeigen, für die der Publisher Inhalte in Schichten genehmigt hat (etwa in MSN Shopping Stripe).
  • Rahmenlinien: Anzeigen, die farblich dem Hintergrund der Website ähneln, müssen eine Rahmenlinie haben oder anderweitig als Werbeanzeigen gekennzeichnet werden (siehe Details der jeweiligen Anzeigenanforderungen für das Produkt).

NATIVE

  • Bilder zu lokalisierten Überschriften von nativen Anzeigen sollten die Region widerspiegeln, die in der Anzeigenüberschrift genannt wird. Zum Beispiel: Eine lokalisierte Anzeigenüberschrift, die an einem Ort mit einem kalten Klima geschaltet wird, sollte nicht mit dem Bild einer Wüstenlandschaft kombiniert werden.

Nacktheit

  • Nacktheit, sexuell aufreizende Posen bzw. Bilder und Bilder, die auf das Dekolleté, Genitalien, das Gesäß oder weibliche Brustwarzen ausgerichtet sind, sind nicht zulässig. Eine Ausnahme hiervon stellen lediglich Landingpages zugelassener Advertiser im Programm für nicht jugendfreie Werbung dar.
  • Bilder, auf denen in maßvollem Rahmen Haut zu sehen ist, z. B. bei Anzeigen für Badebekleidung, sind in der Regel zulässig. Lokale Empfindlichkeiten können dazu führen, dass solche Bilder in bestimmten Märkten als unangemessen angesehen und abgelehnt werden.

ZIELGRUPPE

  • Werbung für Tangas, G-Strings, Mikro-Bikinis, String-Bikinis oder ähnliche Bekleidung mit nur minimal bedeckender Funktion darf nicht an einem Model gezeigt werden.
  • Werbung für Bekleidung aus durchscheinendem oder transparentem Stoff darf keine Genitalien, weiblichen Brustwarzen oder exponierten Gesäße zeigen.
  • Werbung darf sich nicht auf das Gesäß oder die Brüste konzentrieren, wenn dies nicht dem Kontext entspricht. (Beispiel: Eine Anzeige für einen Sport-BH darf den oberen Teil des Körpers zeigen, eine Anzeige für einen einteiligen Badeanzug darf sich jedoch nicht nur auf den oberen Teil des Körpers konzentrieren.)

DISPLAY

  • Werbung für Tangas, G-Strings, Mikro-Bikinis, String-Bikinis oder ähnliche Bekleidung mit nur minimal bedeckender Funktion darf nicht an einem Model gezeigt werden.
  • Werbung für Bekleidung aus durchscheinendem oder transparentem Stoff darf keine Genitalien, weiblichen Brustwarzen oder exponierten Gesäße zeigen.
  • Werbung darf sich nicht auf das Gesäß oder die Brüste konzentrieren, wenn dies nicht dem Kontext entspricht. (Beispiel: Eine Anzeige für einen Sport-BH darf den oberen Teil des Körpers zeigen, eine Anzeige für einen einteiligen Badeanzug darf sich jedoch nicht nur auf den oberen Teil des Körpers konzentrieren.)

NATIVE

  • Werbung für Tangas, G-Strings, Mikro-Bikinis, String-Bikinis oder ähnliche Bekleidung mit nur minimal bedeckender Funktion darf nicht an einem Model gezeigt werden.
  • Werbung für Bekleidung aus durchscheinendem oder transparentem Stoff darf keine Genitalien, weiblichen Brustwarzen oder exponierten Gesäße zeigen.
  • Werbung darf sich nicht auf das Gesäß oder die Brüste konzentrieren, wenn dies nicht dem Kontext entspricht. (Beispiel: Eine Anzeige für einen Sport-BH darf den oberen Teil des Körpers zeigen, eine Anzeige für einen einteiligen Badeanzug darf sich jedoch nicht nur auf den oberen Teil des Körpers konzentrieren.)

Animation

DISPLAY

  • Keine Animation, die 30 Sekunden Länge überschreitet oder außerhalb der Anforderungen für Anzeigen liegt (Bsp.: maximal 30 Sekunden für zyklische Sequenzen, Loops, wiederholte Animationen). Siehe jeweils die Anforderungen für das beworbene Produkt.

NATIVE

  • Animationen sind in nativen Anzeigen nur im Cinemagraph-animierten Format zulässig.

Audio

Die Benutzer müssen die Kontrolle über die visuelle und akustische Erfahrung haben, z. B. per Klick – sowohl innerhalb des Anzeigentextes als auch auf der Landingpage. Eine Schaltfläche zum Stummschalten oder ein Wechselschalter muss vorhanden sein, damit die Benutzer das Audio wieder stumm schalten können.

Das Audio muss alle anderen Richtlinien und Inhaltsrichtlinien erfüllen und für alle Microsoft Zielgruppen geeignet sein. Zum Beispiel wäre die Verwendung von rassischen oder religiösen Beinamen oder Formulierungen, die körperliche Gewalt gegenüber Personen oder die Schädigung von deren Eigentum befürworten, nicht gestattet, in Übereinstimmung mit unserer Richtlinie zu diffamierenden, verleumderischen, beleidigenden oder bedrohlichen Inhalten.

Video

  • Videos müssen für Ihre Anzeige relevant sein und einen Bezug zu Ihrem Produkt, Ihrer Dienstleistung oder Marke haben.
  • Mit Ausnahme von CTV- oder gestreamten Pre-Roll-Anzeigen müssen Benutzer*innen sowohl in der Anzeige als auch auf der Landingpage Videos steuern können. 
    • Audio muss beim Laden stummgeschaltet sein.
    • Benutzer*innen müssen das Video zurückspulen, anhalten, vorspulen oder stummschalten können.
    • Visuelle Indikatoren zur Länge des Videos müssen sichtbar sein.
  • Videoinhalte müssen für die Zielgruppe, den Abfragezweck oder die Abfrage, für die sie geschaltet werden, geeignet sein.
  • Sämtliche Filmtrailer müssen für alle Zielgruppen eingestuft werden und müssen alle erforderlichen Angaben enthalten.
  • Videoanzeigen müssen alle anderen Richtlinien erfüllen.

 SUCHE

  • Videos dürfen nicht automatisch abgespielt werden, dies gilt sowohl für die Animation als auch für den Ton.