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Microsoft Advertising Network-Richtlinien

Eingeschränkte Inhalte

30. Juni 2023

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Software-Download-Produkte und -Dienstleistungen, Freeware und Shareware

Alle Werbekunden, Herausgeber und Partner sind verpflichtet, Softwaredownloads und die damit verbundenen Vorgänge möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Diese Verpflichtung besteht mindestens darin, dass klar erkenntlich gemacht wird, welche Software installiert wird, wo die Software herkommt und welche Auswirkungen sie auf die Browsereinstellungen, die Betriebssystemeinstellungen usw. des Benutzers hat. Außerdem muss die installierte Software schnell und einfach deaktiviert und deinstalliert werden können. Nähere Details entnehmen Sie den einzelnen Bestimmungen auf dieser Seite.

Selbstbestimmte Verwendung und Kontrolle

Der Benutzer muss im angemessenen Rahmen selbst über die Verwendung der Software bestimmen können, und zwar vor, während und nach der Installation. Microsoft Advertising lässt keine Software zu, die dem Benutzer nicht den erforderlichen Grad an Selbstbestimmung und/oder Kontrolle einräumt.

Selbstbestimmte Verwendung bedeutet, dass der Benutzer umfassend darüber aufgeklärt wird, wie sich die Software auf das Benutzererlebnis an seinem Gerät auswirkt, und dass keine Einstellungen oder Funktionen eines Programms auf dem Gerät ohne seine ausdrückliche Zustimmung geändert werden dürfen.

Kontrolle bedeutet, dass Benutzer*innen die volle Kontrolle über die Benutzererfahrung auf dem jeweiligen Gerät behalten, einschließlich aller heruntergeladenen Softwareanwendungen. Diese Kontrolle muss zu jedem Zeitpunkt gegeben sein, auch dann, wenn Benutzer*innen das Gerät auf frühere Einstellungen zurücksetzen oder eine installierte Software deaktivieren oder deinstallieren.

Die Zustimmung des Benutzers muss infolge klarer, faktisch korrekter und unmissverständlich formulierter Aufklärung erfolgen und darf nicht erzwungen oder durch irreführende Angaben, falsche Darstellungen oder andere betrügerische Methoden erworben werden. Zur Feststellung, ob die Offenlegung gegenüber dem Benutzer ihn in ausreichendem Maße informiert, betrachtet Microsoft die Gesamtheit des Benutzererlebnisses, bestehend aus Angebot und Landingpage bzw. Angebots-Inhalten, vom Blickwinkel eines durchschnittlichen Konsumenten. Wesentliche Bestimmungen dürfen nicht ausschließlich im Endbenutzerlizenzvertrag (End User License Agreement, EULA) aufgeführt sein, sondern müssen klar erkennbar und in einer für den durchschnittlichen Benutzer verständlichen Formulierung an gut sichtbarer Position angegeben werden. Sie dürfen auch nicht irreführend oder verborgen (etwa nur unter einer Option für die benutzerdefinierte Installation) sein.

  • Offenlegungen ermöglichen Benutzern die selbstbestimmte Verwendung. Alle relevanten und wesentlichen Informationen müssen an gut sichtbarer Position und klar erkennbar auf der Landingpage, in den Angebots-Inhalten oder in der Store-Anzeige, platziert werden, sodass sie vom Benutzer vor Beginn des Installationsvorgangs eingesehen werden können. Diese gilt insbesondere für:
    • Herkunft und Umfang des Downloads, bei Bedarf einschließlich eines Hinweises, dass der Download aus einer anderen Domäne stammt.
    • Die gesamte Software, die im Download enthalten ist: der Name jedes einzelnen Produkts, die Herkunft, die wichtigsten Merkmale und Funktionen, Links zu den Datenschutzbestimmungen und zum EULA (in dem Kontaktinformationen angegeben sein müssen)
    • Sämtliche Aktionen und Änderungen, die die Software am Gerät und den vorhandenen Einstellungen vornimmt, etwa an den Einstellungen für den Standardsuchanbieter, die Autovervollständigung, die Startseiten, die lokalen Dateisysteme usw.
    • Sämtliche Änderungen an den bestehenden Softwareprogrammen auf dem Benutzergerät
    • Alle eventuellen Abweichungen vom offiziellen Softwareprodukt
    • Anleitungen zur Deinstallation der Software, einschließlich Angaben dazu, wie sich durch die Software vorgenommene Änderungen rückgängig machen lassen.
  • Angebots-Inhalte müssen klare und umfassende Angaben dazu enthalten, welche Software im Angebot enthalten ist (samt angemessener Verwendung von Logos und Branding-Materialien).
    • Der Name der Software in den Angebots-Inhalten muss identisch sein mit dem Namen, der nach der Installation auf dem Benutzergerät und in den Deinstallationsdialogfeldern erscheint. Der Benutzer muss also in der Lage sein, die installierte Software auf seinem Gerät anhand des Namens, der zum Zeitpunkt der Installation in den Angebots-Inhalten genannt wird, eindeutig zu identifizieren.
    • Die Angaben unter „Programme hinzufügen/entfernen“ müssen korrekt sein; beispielsweise muss das angegebene Installationsdatum dem tatsächlichen Datum der Programminstallation entsprechen.
    • Angebots-Inhalte müssen Wahlmöglichkeiten für den Benutzer enthalten (Opt-in oder Opt-out).
    • Der Benutzer muss alle Sekundärangebote ablehnen können, entweder einzeln oder alle zusammen (etwa über die Option „Alle überspringen“).
      • Die Optionen zum Akzeptieren und zum Ablehnen müssen gleich gut sichtbar sein.
      • Angebote dürfen nicht mehrmals abgelehnt werden müssen. Nachdem ein oder alle Sekundärangebote einmal abgelehnt wurden, darf die Seite mit den Angebots-Inhalten nicht erneut zur Annahme des- oder derselben Angebot(e) auffordern.
    • Angebots-Inhalte müssen klare Angaben zu eventuellen Änderungen an Einstellungen und vorhandenen Softwareprogrammen und Apps enthalten. Beispielsweise muss der Benutzer unmissverständlich darüber informiert werden, dass eine Software Änderungen am Suchanbieter, an der Startseite oder dem Inhalt von neu geöffneten Registerkarten vornimmt.

Updates

  • Updates dürfen niemals ohne das Einverständnis des Benutzers ausgeführt werden, außer bei Hintergrundaktualisierungen von Enterprise-Produkten (was jedoch zum Zeitpunkt der Installation offengelegt werden muss). Während des Installationsvorgangs kann dem Benutzer die Möglichkeit gegeben werden, automatischen Updates zuzustimmen. Dies muss klar und an gut sichtbarer Stelle kommuniziert werden (beispielsweise über ein Kontrollkästchen bei den Angebots-Inhalten).
  • Update-Dialogfelder müssen deutlich machen, was genau aktualisiert wird.
  • Softwareupdates dürfen die ursprüngliche Funktionsweise der Software, die dem Benutzer zum Installationszeitpunkt offengelegt wurde, nicht maßgeblich verändern, es sei denn, der Benutzer stimmt ausdrücklich zu.
  • Softwareupdates dürfen ohne Einverständnis des Benutzers keine Änderungen an Drittsoftware vornehmen.
    • Dies gilt nicht für Signaturaktualisierungen von Schadsoftware-Schutzprogrammen, die zum Schutz des Benutzers die Erkennung von Drittsoftware ermöglichen: Schadsoftware-Schutzprogrammen ist es erlaubt, infolge eines Updates Drittsoftware erkennen zu können.

Deinstallation

Jede heruntergeladene Software muss über eine Funktion zur Deinstallation über die Systemsteuerung unter „Programme und Features“ bzw. „Programme hinzufügen/entfernen“ oder über die jeweilige Standard-Deinstallationsmethode des betreffenden Browsers oder Betriebssystems verfügen.
  • Die Deinstallation darf nicht kompliziert oder irreführend sein und keinen Bedingungen wie Zahlungen, Abonnements, weiteren Downloads o. Ä. unterliegen.
  • Vor der Deinstallation darf der Benutzer nur ein einziges Mal aufgefordert werden, den Vorgang zu bestätigen. Diese Aufforderung darf keine irreführenden Angaben enthalten und nicht versuchen, den Benutzer von der Deinstallation abzubringen.
  • Während der Deinstallation darf ohne Einverständnis des Benutzers keine weitere Software installiert, deinstalliert oder neu installiert werden, die mit der ursprünglichen Software in keiner Beziehung steht.
  • Durch die Deinstallation muss die heruntergeladene Software dauerhaft und vollständig vom Gerät entfernt werden. Es dürfen keine Spuren dieser heruntergeladenen Software auf dem Benutzergerät erhalten bleiben.

Bündelung

  • Bei gebündelter Software muss dem Benutzer klar kommuniziert werden, welche Softwareanwendungen im jeweiligen Downloadpaket enthalten sind.
  • Die Software bzw. das Paket darf nach der Offenlegung gegenüber dem Endbenutzer oder nach der Prüfung durch Microsoft nicht geändert werden, beispielsweise durch Hinzufügen zusätzlichen Codes zum Paket.
  • Der Benutzer muss in der Lage sein, ohne Aufwand jede im Paket enthaltene Softwareanwendung abzulehnen, entweder einzeln oder alle zusammen über eine Option „Alle überspringen“.
  • Das Installationsprogramm und die Pakete dürfen nicht zum Absturz oder zur Reaktionsunfähigkeit der Programme oder des Geräts führen.
  • Die verschachtelte Bündelung (Paket im Paket) ist verboten.
  • Zulässige Softwareanwendungen dürfen nicht mit Anwendungen gebündelt werden, die unter den vorliegenden Bestimmungen ausgeschlossen sind. Es ist beispielsweise verboten, eine den Bestimmungen entsprechende Software gemeinsam mit Spyware in einem Paket zum Download anzubieten.

Zusätzliche Vorschriften für Werbeanzeigen

  • Die Software muss auf der Website in der Form angeboten werden, in der sie im Anzeigentext beschrieben wird.
    • Die im Anzeigentext beworbene Software muss auf der Landingpage zur Verfügung stehen.
    • Wenn die Anzeige mit Schlagwörtern wie „kostenlos“ und „aktuelle Version“ wirbt, muss die Website die neueste Version der Software kostenfrei und ohne Verpflichtung zum (kostenfreien oder kostenpflichtigen) Download zusätzlicher Software zur Verfügung stellen.
    • Wenn der Zugriff auf beworbene Inhalte oder Services den Download einer Software (z. B. Toolbars bzw. Symbolleisten) erfordert, muss dies aus dem Anzeigetext klar hervorgehen.