Es ist keine Werbung erlaubt, die für Produkte wirbt, deren primärer Verwendungszweck Gewalt ist oder die einer Person Schaden zufügen könnten. Dazu gehören:
- Messer und Waffen
- Messer, die als Waffen präsentiert werden oder deren primärer Verwendungszweck Gewalt ist, einschließlich Springmesser, getarnte Messer, Schnallenmesser, Lippenstiftmesser, Luftdruckmesser, Schlagringmesser und Kugelschreibermesser.
- Gewehre
- Gewehre, Schusswaffen, Munition, integrale Waffenteile, Zubehör, das an einer Waffe oder Schusswaffe angebracht werden kann oder die Verwendung einer Waffe oder Schusswaffe unterstützt, Produkte, die zur Herstellung von Munition oder Waffen bestimmt sind, und Produkte, die das Nachladen von Munition unterstützen.
- Waffen, die in der Lage sind, ein Projektil auf beliebige Weise abzufeuern, z. B. Gewehre, Schrotflinten, Handfeuerwaffen, halbautomatische oder automatische Waffen, potenziell funktionsfähige Nachbildungen oder Antiquitäten, Schreckschusspistolen, Luftdruckpistolen, Paintball-Pistolen und Luftgewehre.
- Munition, z. B. Kugeln, Patronen und BB-Kugeln.
- Integrale Bestandteile, einschließlich Magazinen, Schäften, Abzugsvorrichtungen, Hämmern, Abzügen, Schlagbolzen, Läufen, Schalldämpfern und Konvertern.
- Zubehör, das an einer Waffe angebracht werden kann, z. B. Zielfernrohre und Griffe.
- Produkte, die zur Herstellung von Munition oder zur Unterstützung des Nachladens bestimmt sind, z. B. Kugelpressen und Nachlader.
- Milizgeschütze und -granaten
- Ausrüstung (militärische Waffen, Munition und zugehörige Teile), auch wenn der Gegenstand unbrauchbar ist oder „entmilitarisiert“ wurde.
- Granaten, einschließlich militärischer Übungsgranaten aus Metall, Gewehrgranaten, Granatenattrappen, Granatwerferaufsätze und Minen, auch wenn der Gegenstand unbrauchbar ist oder „entmilitarisiert“ wurde.
- Sonstige Waffen
- Schlagringe aus Messing, Kunststoff oder Metall.
- Bleigefüllte Schlagstöcke, Stäbe, Krücken oder Stangen.
- Improvisierte Schusswaffen, Sandkeulen, Knüppel oder Totschläger.