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Eingeschränkte Inhalte

05. Juni 2023

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Waffen, Messer, Schusswaffen und Munition

Es ist keine Werbung erlaubt, die für Produkte wirbt, deren primärer Verwendungszweck Gewalt ist oder die einer Person Schaden zufügen könnten. Dazu gehören:

  • Messer und Waffen
    • Messer, die als Waffen präsentiert werden oder deren primärer Verwendungszweck Gewalt ist, einschließlich Springmesser, getarnte Messer, Schnallenmesser, Lippenstiftmesser, Luftdruckmesser, Schlagringmesser und Kugelschreibermesser.
  • Gewehre
    • Gewehre, Schusswaffen, Munition, integrale Waffenteile, Zubehör, das an einer Waffe oder Schusswaffe angebracht werden kann oder die Verwendung einer Waffe oder Schusswaffe unterstützt, Produkte, die zur Herstellung von Munition oder Waffen bestimmt sind, und Produkte, die das Nachladen von Munition unterstützen.
      • Waffen, die in der Lage sind, ein Projektil auf beliebige Weise abzufeuern, z. B. Gewehre, Schrotflinten, Handfeuerwaffen, halbautomatische oder automatische Waffen, potenziell funktionsfähige Nachbildungen oder Antiquitäten, Schreckschusspistolen, Luftdruckpistolen, Paintball-Pistolen und Luftgewehre.
      • Munition, z. B. Kugeln, Patronen und BB-Kugeln.
      • Integrale Bestandteile, einschließlich Magazinen, Schäften, Abzugsvorrichtungen, Hämmern, Abzügen, Schlagbolzen, Läufen, Schalldämpfern und Konvertern.
      • Zubehör, das an einer Waffe angebracht werden kann, z. B. Zielfernrohre und Griffe.
      • Produkte, die zur Herstellung von Munition oder zur Unterstützung des Nachladens bestimmt sind, z. B. Kugelpressen und Nachlader.
  • Milizgeschütze und -granaten
    • Ausrüstung (militärische Waffen, Munition und zugehörige Teile), auch wenn der Gegenstand unbrauchbar ist oder „entmilitarisiert“ wurde.
    • Granaten, einschließlich militärischer Übungsgranaten aus Metall, Gewehrgranaten, Granatenattrappen, Granatwerferaufsätze und Minen, auch wenn der Gegenstand unbrauchbar ist oder „entmilitarisiert“ wurde.
  • Sonstige Waffen
    • Schlagringe aus Messing, Kunststoff oder Metall.
    • Bleigefüllte Schlagstöcke, Stäbe, Krücken oder Stangen.
    • Improvisierte Schusswaffen, Sandkeulen, Knüppel oder Totschläger.

Einschränkungen nach Land/Region

Ägypten
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Algerien
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Amerikanische Jungferninseln
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Amerikanisch-Samoa
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Antigua und Barbuda
  • Messer und andere Schneidewerkzeuge sind nicht zulässig, dazu zählen u. a.: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Messersets, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeil und Bogen sowie Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Dekowaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Argentinien
  • Werbung für Selbstverteidigungsprodukte wie Reizgas, Pfefferspray, Taser und Elektroschocker ist nicht zulässig.
Armenien
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Aruba
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Aserbaidschan
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Äthiopien
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Bahamas
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Bahrain
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Bangladesch
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Barbados
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Belize
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Benin
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Bolivien
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Bosnien und Herzegowina
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
Botswana
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Brasilien
  • Werbung für Selbstverteidigungsprodukte wie Reizgas, Pfefferspray, Taser und Elektroschocker ist nicht zulässig.
Brunei
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Bulgarien
  • Armbrüste dürfen nicht für den Jagdgebrauch beworben werden.
Burkina Faso
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Chile
  • Werbung für Selbstverteidigungsprodukte wie Reizgas, Pfefferspray, Taser und Elektroschocker ist nicht zulässig.
Cookinseln
  • Messer und andere Schneidewerkzeuge sind nicht zulässig, dazu zählen u. a.: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Messersets, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeil und Bogen sowie Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Dekowaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Costa Rica
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Cote d'Ivoire
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Dominica
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Dominikanische Republik
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Dschibuti
  • Messer und andere Schneidewerkzeuge sind nicht zulässig, dazu zählen u. a.: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Messersets, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeil und Bogen sowie Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Dekowaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Ecuador
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
El Salvador
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Eritrea
  • Messer und andere Schneidewerkzeuge sind nicht zulässig, dazu zählen u. a.: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Messersets, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeil und Bogen sowie Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Dekowaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Estland
  • Jagdmesser, Bajonette, Tauchermesser und ähnliches sind nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
Europa
  • Werbung für Selbstverteidigungsprodukte wie Reizgas, Pfefferspray, Taser und Elektroschocker ist nicht zulässig.
Färöer
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Fidschi
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Gabun
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Gambia
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Georgia
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Grenada
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Griechenland
  • Messer und andere Schneidwerkzeuge sind nur im Rahmen von Haushalts-, Berufs-, Ausbildungs-, Kultur- oder Jagd- und Fischereiaktivitäten zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Grönland
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Guam
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Guatemala
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Guinea
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Guinea-Bissau
  • Messer und andere Schneidewerkzeuge sind nicht zulässig, dazu zählen u. a.: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Messersets, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeil und Bogen sowie Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Dekowaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Guyana
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Haiti
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Honduras
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Indonesien
  • Werbung für Kampfsport- und Selbstverteidigungswaffen ist nicht zulässig.
Irak
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Island
  • Werbung für Klingen, die länger als 12 cm sind, ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Klingen, die als Wandschmuck gedacht sind.
Israel
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Jamaika
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Japan
  • Werbung für Schwerter und andere Produkte mit Klingen, die nach dem Gesetz über Schwerter und Schusswaffen verboten sind, ist nicht zulässig.
Jemen
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Kamerun
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Katar
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Kirgisistan
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Kolumbien
  • Werbung für Selbstverteidigungsprodukte wie Reizgas, Pfefferspray, Taser und Elektroschocker ist nicht zulässig.
Komoren
  • Messer und andere Schneidewerkzeuge sind nicht zulässig, dazu zählen u. a.: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Messersets, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeil und Bogen sowie Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Dekowaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Kongo (Dem. Republik)
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Kroatien
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
Lesotho
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Libyen
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Litauen
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
Luxemburg
  • Werbung für Jagdmesser und Armbrüste mit einer Antriebskraft von mehr als 10 kg ist nur zulässig, wenn das Produkt durch das Finanzministerium genehmigt wurde.
  • Werbung für Messer mit mehr als einer Schneide, Schwerter, Bajonette und ähnliche Produkte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
Macau (SAR)
  • Messer und andere Schneidewerkzeuge sind nicht zulässig, dazu zählen u. a.: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Messersets, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeil und Bogen sowie Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Dekowaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Madagaskar
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Malawi
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Malaysia
  • Werbung für Kampfsport- und Selbstverteidigungswaffen ist nicht zulässig.
Malediven
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Marshallinseln
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Mauretanien
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Mauritius
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Mexiko
  • Werbung für Selbstverteidigungsprodukte wie Reizgas, Pfefferspray, Taser und Elektroschocker ist nicht zulässig.
Moldau
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Mongolei
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Montenegro
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
Namibia
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Nauru
  • Messer und andere Schneidewerkzeuge sind nicht zulässig, dazu zählen u. a.: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Messersets, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeil und Bogen sowie Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Dekowaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Nepal
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Niger
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Nigeria
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Niue
  • Messer und andere Schneidewerkzeuge sind nicht zulässig, dazu zählen u. a.: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Messersets, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeil und Bogen sowie Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Dekowaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Nördliche Marianen
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Nordmazedonien
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
Oman
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Pakistan
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Palau
  • Messer und andere Schneidewerkzeuge sind nicht zulässig, dazu zählen u. a.: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Messersets, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeil und Bogen sowie Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Dekowaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Panama
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Paraguay
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Peru
  • Werbung für Selbstverteidigungsprodukte wie Reizgas, Pfefferspray, Taser und Elektroschocker ist nicht zulässig.
Philippinen
  • Werbung für Kampfsport- und Selbstverteidigungswaffen ist nicht zulässig.
Portugal
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
Puerto Rico
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Republik Kongo
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Ruanda
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Rumänien
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Klingenprodukte mit den folgenden Kriterien ist nicht erlaubt.
    • Die Klinge ist mit dem Hauptteil/Griff der Vorrichtung verbunden oder mit einem System ausgestattet, das es ermöglicht, sie zu verbinden.
    • Klinge, die auf voller Länge eine doppelte Schneidseite hat
    • Klinge, die 15 cm oder länger ist, mit einer Breite von mindestens 0,4 cm
    • Produkt, das einen Griff mit Schutzvorrichtung hat
Sambia
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Samoa
  • Messer und andere Schneidewerkzeuge sind nicht zulässig, dazu zählen u. a.: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Messersets, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeil und Bogen sowie Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Dekowaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Saudi-Arabien
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Senegal
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Serbien
  • Werbung für Schmuckwaffen, auch für solche, die nur als Wandschmuck dienen sollen, ist nicht zulässig.
Seychellen
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Sierra Leone
  • Messer und andere Schneidewerkzeuge sind nicht zulässig, dazu zählen u. a.: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Messersets, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeil und Bogen sowie Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Dekowaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Simbabwe
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Singapur
  • Werbung für Kampfsport- und Selbstverteidigungswaffen ist nicht zulässig.
Slowakei
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
Somalia
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Sri Lanka
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
St. Kitts und Nevis
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
St. Lucia
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
St. Vincent und die Grenadinen
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Suriname
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Tadschikistan
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Tansania
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Thailand
  • Werbung für Kampfsport- und Selbstverteidigungswaffen ist nicht zulässig.
Togo
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Tokelau
  • Messer und andere Schneidewerkzeuge sind nicht zulässig, dazu zählen u. a.: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Messersets, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeil und Bogen sowie Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Dekowaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Tonga
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Trinidad und Tobago
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Tschechische Republik
  • Werbung für Taser/Betäubungspistolen ist nicht zulässig.
  • Werbung für Bögen oder Armbrüste mit einer Spannkraft über 150N ist nicht zulässig.
Tunesien
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Türkei
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist unzulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen, auch für solche, die nur als Wandschmuck dienen sollen, ist nicht zulässig.
Tuvalu
  • Messer und andere Schneidewerkzeuge sind nicht zulässig, dazu zählen u. a.: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Messersets, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeil und Bogen sowie Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Dekowaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Uganda
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Ungarn
  • Messer und andere Schneidwerkzeuge, deren Schneide länger als 8 Zentimeter ist, sind nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
Uruguay
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Vanuatu
  • Messer und andere Schneidewerkzeuge sind nicht zulässig, dazu zählen u. a.: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Messersets, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeil und Bogen sowie Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Dekowaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Venezuela
  • Werbung für Selbstverteidigungsprodukte wie Reizgas, Pfefferspray, Taser und Elektroschocker ist nicht zulässig.
Vereinigte Arabische Emirate
  • Werbung für Messer und andere Schneidewerkzeuge ist nicht erlaubt, darunter: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Cutter, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeilbögen und Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Schmuckwaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.
Vietnam
  • Messer und andere Schneidewerkzeuge sind nicht zulässig, dazu zählen u. a.: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Messersets, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Kampfkunst- und Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeil und Bogen sowie Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Dekowaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
Zentralafrikanische Republik
  • Messer und andere Schneidewerkzeuge sind nicht zulässig, dazu zählen u. a.: Taschenmesser, Küchenmesser, Äxte, Messersets, Jagdmesser, Scheren usw.
  • Werbung für Selbstverteidigungswaffen wie Sprays und Elektroschockgeräte ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pfeil und Bogen sowie Armbrüste ist nicht zulässig.
  • Werbung für Dekowaffen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für solche, die nur als Wandschmuck vorgesehen sind.
  • Werbung für Spielzeugwaffen ist nicht zulässig.

Publisher-Einschränkungen

DISPLAY

  • Genehmigungen für verdeckte Waffen sind nicht zulässig.
  • Waffenzubehör und waffenbezogene Inhalte sind nicht zulässig.
  • Taschenmesser sind nur zulässig, wenn sie Teil eines Multifunktionswerkzeugs/Universalmessers sind (z. B. Schweizer Offiziersmesser).

ZIELGRUPPE

  • Genehmigungen für verdeckte Waffen sind nicht zulässig.
  • Waffenzubehör und waffenbezogene Inhalte sind nicht zulässig.

NATIVE

  • Genehmigungen für verdeckte Waffen sind nicht zulässig.
  • Waffenzubehör und waffenbezogene Inhalte sind nicht zulässig.
  • Taschenmesser sind nur zulässig, wenn sie Teil eines Multifunktionswerkzeugs/Universalmessers sind (z. B. Schweizer Offiziersmesser).