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Microsoft Advertising Network-Richtlinien

Eingeschränkte Inhalte

30. Juni 2023

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Werbung für Produkte und Dienste von Drittanbietern

  • Advertiser, die Dienstleistungen anbieten oder anderweitig für ein Drittprodukt werben, dürfen keine Zugehörigkeit zum Eigentümer oder Hersteller des Produkts vorgeben, wenn keine solche Beziehung besteht.
  • Advertiser dürfen nicht angeben oder andeuten, dass sie der Eigentümer eines Produkts oder einer Dienstleistung sind, wenn dies nicht der Fall ist, und müssen angeben, wenn das Produkt oder die Dienstleistung auch an anderer Stelle erhältlich ist (z. B. durch den Eigentümer).
  • Advertiser müssen bei der Beschreibung ihrer Beziehung zum Eigentümer eines Produkts oder einer Dienstleistung präzise sein (z. B. wenn sie autorisierte Vertragshändler sind).
  • Marken, Logos usw. dürfen weder in nativen Anzeigentexten noch auf der Landingpage in einer Weise irreführend verwendet werden, die den Eindruck erweckt, dass die Website, das Produkt oder die Dienstleistung dem Eigentümer des Produkts oder der Dienstleistung gehört, von ihm verwaltet, beworben oder empfohlen wird, es sei denn, es besteht eine qualifizierte Beziehung (Muttergesellschaft, zertifizierte Partner, autorisierte Reseller usw.).
    • Zertifizierte Partner und Reseller müssen die Anforderungen des Zertifizierungsprogramms, einschließlich der Richtlinien zur Markennutzung, einhalten und dürfen ihren Zertifizierungsnachweis nicht missbrauchen, um eine Zugehörigkeit oder Befürwortung falsch darzustellen oder die Legitimität ihrer Websites und Angebote anderweitig zu trügerischen Zwecken vorzutäuschen.
  • Advertiser dürfen keine irreführenden Anzeige- oder Ziel-URLs oder -Domains verwenden.
  • Alle Websites müssen Zugang zu Kontaktinformationen bieten, wie z. B. eine gültige Telefonnummer, E-Mail, ein Kontaktformular oder eine Postanschrift.
  • Advertiser dürfen nicht behaupten, eine Dienstleistung bereitzustellen, die nur vom tatsächlichen Eigentümer der beworbenen Produkte oder Dienstleistungen erbracht werden kann. Eine Drittpartei darf z. B. nicht behaupten, dass sie E-Mail-Passwörter zurücksetzen kann.
  • Die Erfüllung des ursprünglichen Kundenwunsches, wie er im Anzeigentext beworben wird, darf nicht von der Bereitstellung oder dem Kauf anderer Produkte oder Dienstleistungen abhängig gemacht werden. Andere Produkte oder Dienstleistungen dürfen auf der Website beworben werden, müssen jedoch klar als solche gekennzeichnet sein, und Benutzer*innen müssen diese einfach ablehnen können.
  • Advertiser dürfen bei Verbrauchern nicht für technischen Online-Support für Produkte oder Dienstleistungen werben, die der jeweilige Advertiser nicht direkt besitzt.
  • Alle von dieser Richtlinie verlangten Offenlegungen und Erklärungen müssen in unmittelbarer Nähe des Angebots zur Verfügung gestellt werden und eindeutig, auffällig und lesbar sein.