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Microsoft Advertising Network-Richtlinien

Eingeschränkte Inhalte

05. Juni 2023

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Sonstige Produkte/Dienstleistungen mit Markteinschränkungen

Problematische Inhalte in lokalen Märkten

Inhalte, die in bestimmten Märkten problematisch oder umstritten sind, dürfen in diesen Märkten nicht geschaltet werden.

Einschränkungen nach Land/Region

Antigua und Barbuda
  • Werbung für Tarnkleidung oder entsprechende Produkte, die am Körper getragen werden, ist nicht zulässig.
Bahamas
  • Werbung für Tarnkleidung oder entsprechende Produkte, die am Körper getragen werden, ist nicht zulässig.
Barbados
  • Werbung für Tarnkleidung oder entsprechende Produkte, die am Körper getragen werden, ist nicht zulässig.
Brasilien
  • Pestizide, Herbizide und Fungizide sowie andere landwirtschaftliche Produkte, die Bestandteile enthalten, die für Menschen und Umwelt giftig sind, sind nicht zulässig.
  • Werbung für Möbel aus heimischen Hölzern ist ohne ordnungsgemäße Zertifizierung, Zulassung und Genehmigung nicht zulässig.
  • Werbung für den Verkauf von einheimischen brasilianischen Tieren ist ohne behördliche Registrierungsnummer des Züchters nicht zulässig.
Dominica
  • Werbung für Tarnkleidung oder entsprechende Produkte, die am Körper getragen werden, ist nicht zulässig.
Europäische Union
  • Werbung für Pflanzenschutzmittel (z. B. Schädlingsbekämpfungsmittel) muss deutlich und gut lesbar den Hinweis enthalten: „Pflanzenschutzmittel sicher verwenden. Lesen Sie vor der Verwendung immer das Etikett und die Produktinformationen.“ 
    • Anstelle des Wortes „Pflanzenschutzmittel“ kann eine genauere Beschreibung verwendet werden 
    • Werbung darf nicht in Bezug auf mögliche Gesundheitsrisiken für Mensch, Tier oder Umwelt irreführen (z. B. durch Angaben wie „ungiftig“, „sicher“ usw.). 
    • Werbung für Produkte mit geringem Risiko kann den Hinweis „Zulassung als Pflanzenschutzmittel mit geringem Risiko gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2209" enthalten. 
    • Werbung darf keine visuelle Darstellung von potenziell gefährlichen Handlungen enthalten.  
  • Werbung für Biozid-Produkte muss deutlich und gut lesbar den Hinweis enthalten: „Biozide sicher verwenden. Lesen Sie vor der Verwendung immer das Etikett und die Produktinformationen.“ 
    • Anstelle des Wortes „Biozid“ kann eine genauere Bezeichnung verwendet werden 
  • Werbung darf nicht in Bezug auf mögliche Gesundheitsrisiken für Mensch, Tier oder Umwelt irreführen (z. B. durch Angaben wie „harmlos“, „natürlich“ usw.).
Ghana
  • Werbung für Tarnkleidung oder entsprechende Produkte, die am Körper getragen werden, ist nicht zulässig.
Grenada
  • Werbung für Tarnkleidung oder entsprechende Produkte, die am Körper getragen werden, ist nicht zulässig.
Indien
  • Microsoft hat eine Person ernannt, die in Indien für Beschwerden zuständig ist. Weiterhin bietet Microsoft Methoden an, über die Bedenken hinsichtlich der Inhalte und Verfahren unserer Dienste gemeldet werden können. Klicken Sie hier um mehr zu erfahren.
  • Material, das grob verletzend, belästigend, blasphemisch, diffamierend, obszön, pornografisch, pädophil, verleumderisch, die Privatsphäre anderer einschließlich der körperlichen Privatsphäre verletzend, hasserfüllt, in Bezug auf Rasse oder ethnische Herkunft anstößig, in Bezug auf die Geschlechtszugehörigkeit beleidigend oder belästigend oder verunglimpfend ist, sich auf Geldwäsche oder Glücksspiel bezieht oder dazu ermutigt oder anderweitig mit geltendem Recht unvereinbar ist oder dagegen verstößt, ist nicht zulässig.
  • Werbung, die offensichtlich falsch und unwahr ist und schriftlich oder in anderer Form mit dem Ziel veröffentlicht wird, eine Person, ein Unternehmen oder eine Einrichtung zur Erzielung eines wirtschaftlichen Vorteils in die Irre zu führen oder zu bedrängen oder die Verletzung einer anderen Person herbeizuführen, ist nicht zulässig. 
  • Werbung, in welcher der Adressat hinsichtlich der Herkunft der Botschaften getäuscht oder irregeführt wird, in der dem Wesen nach grob anstößige oder bedrohende Informationen vermittelt werden, in der die Identität einer anderen Person nachgeahmt wird oder die grob falsch oder irreführend ist, aber als wahr wahrgenommen werden kann, ist nicht zulässig.
  • Material, das für Kinder oder Minderjährige schädlich sein kann. Darunter fallen alle Inhalte:
    • die Kinder auf obszöne Weise darstellen
    • die Kinder bei anstößigen oder sexuell eindeutigen Handlungen oder Verhaltensweisen zeigen
    • die Kinder zu Online-Beziehungen mit einem oder mehreren Kindern für sexuell eindeutige Handlungen anregen, verleiten oder veranlassen oder die von einem verständigen Erwachsenen als anstößig bewertet würden
    • die Kindesmissbrauch online fördern
    • den Verkauf von verbotenen Artikeln wie alkoholischen Getränken, Glücksspiel oder Gewaltdarstellungen gegenüber Kindern fördern
  • Werbung für Material, das einer anderen Person gehört und an dem der Nutzer kein Recht hat, ist nicht zulässig.
  • Werbung, die Patente, Markenzeichen, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte verletzt, ist nicht zulässig.
  • Werbung oder Landingpages, die Softwareviren oder andere Computercodes, Dateien oder Programme enthalten, die dazu bestimmt sind, die Funktionalität von Computerressourcen zu unterbrechen, zu zerstören oder einzuschränken, sind nicht zulässig.
Jamaika
  • Werbung für Tarnkleidung oder entsprechende Produkte, die am Körper getragen werden, ist nicht zulässig.
Japan
  • Werbung für den Verkauf oder die Übernahme von Haustieren ist nur zulässig, wenn das Geschäft von Angesicht zu Angesicht stattfindet. Der Transport von Haustieren darf kein Bestandteil des Verkaufs sein.
Kroatien
  • Werbung für Chemikalien darf die Allgemeinheit nicht hinsichtlich der Zusammensetzung, des Zwecks oder der Wirkung der Chemikalie täuschen. 
  • Die Werbung darf nicht den Eindruck erwecken, dass Chemikalien nicht schädlich für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sind.
  • Werbung für landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel ist nur dann zulässig, wenn diese produziert und gekennzeichnet sind und den Vertriebsstandards sowie dem kroatischen Recht entsprechen. So dürfen beispielsweise Produkte aus dem Bereich Hopfen nur dann beworben werden, wenn für sie ein Zertifikat ausgestellt wurde.
Litauen
  • In einer Werbung darf nicht ohne Einwilligung auf den Vor-/Nachnamen einer natürlichen Person Bezug genommen oder ihr Bild verwendet werden. 
  • Werbung für Pflanzenschutzmittel und Biozide, die in Litauen nicht registriert sind, ist nicht zulässig.
  • Werbung für nicht registrierte chemische Stoffe und Zubereitungen, die der Registrierungspflicht unterliegen, ist nicht zulässig. 
  • Werbung für Chemikalien muss die Eigenschaften der gefährlichen Stoffe oder Zubereitungen angeben. 
Nigeria
  • Werbung für Tarnkleidung oder entsprechende Produkte, die am Körper getragen werden, ist nicht zulässig.
Oman
  • Werbung für Tarnkleidung oder entsprechende Produkte, die am Körper getragen werden, ist nicht zulässig.
Philippinen
  • Werbung für Tarnkleidung oder entsprechende Produkte, die am Körper getragen werden, ist nicht zulässig.
Polen
  • Werbung für Dienstleistungen im Solarium ist verboten.
  • Anzeigen zu gefährlichen Stoffen (im Sinne des PL-Gesetzes über chemische Stoffe) müssen Gefahrenklassen und -kategorien angeben.
Portugal
  • Informationen über Herkunft, Art, Zusammensetzung sowie die Eigenschaften und Bedingungen des Erwerbs müssen transparent und wahrheitsgemäß sowie genau und nachprüfbar angegeben werden.
Sambia
  • Werbung für Tarnkleidung oder entsprechende Produkte, die am Körper getragen werden, ist nicht zulässig.
Saudi-Arabien
  • Werbung für Tarnkleidung oder entsprechende Produkte, die am Körper getragen werden, ist nicht zulässig.
Simbabwe
  • Werbung für Tarnkleidung oder entsprechende Produkte, die am Körper getragen werden, ist nicht zulässig.
Slowenien
  • Werbung für als gefährlich eingestufte Stoffe (im Sinne des slowenischen Chemikaliengesetzes) muss auf die entsprechenden Gefahrenklassen oder -kategorien hinweisen.
St. Lucia
  • Werbung für Tarnkleidung oder entsprechende Produkte, die am Körper getragen werden, ist nicht zulässig.
St. Vincent und die Grenadinen
  • Werbung für Tarnkleidung oder entsprechende Produkte, die am Körper getragen werden, ist nicht zulässig.
Südafrika
  • Werbung für ein Produkt, das gentechnisch veränderte Organismen enthält, muss einen Hinweis darauf enthalten, dass es GVO enthält.
  • Werbung für Tarnkleidung oder entsprechende Produkte, die am Körper getragen werden, ist nicht zulässig.
Trinidad und Tobago
  • Werbung für Tarnkleidung oder entsprechende Produkte, die am Körper getragen werden, ist nicht zulässig.
Türkei
  • Werbung für Chat-, Freundschafts- und Partnervermittlungsangebote oder -dienste ist unzulässig.
    • Dies gilt nicht für Produkte der Geschäftskommunikation zur beruflichen Nutzung.
Uganda
  • Werbung für Tarnkleidung oder entsprechende Produkte, die am Körper getragen werden, ist nicht zulässig.
Ungarn
  • Werbung mit Inhalten, die sich auf als gefährlich eingestufte Hunde beziehen, ist nicht zulässig.
Vereinigte Arabische Emirate
  • Werbung für Bildungsprogramme ist nicht zulässig.
  • Werbung für Produkte und Dienstleistungen für Immobilien ist nicht zulässig.
Vietnam
  • Werbung für Düngemittel und Bioprodukte für Landwirtschaft und Zucht ist nicht erlaubt.
  • Werbung für Insektizide und Desinfektionsmittel ist nicht zulässig.
  • Werbung für Pestizide und Pflanzenschutzmittel ist nicht zulässig.

Publisher-Einschränkungen

ZIELGRUPPE

  • Werbung für Dienstleistungen zum Lebensende, wie Beerdigungen und Einäscherungen, sind nicht zulässig.

NATIVE

  • Werbung für Dienstleistungen zum Lebensende, wie Beerdigungen und Einäscherungen, sind nicht zulässig.

DISPLAY

  • Werbung für Bestattungsdienstleistungen wie Beerdigungen und Einäscherungen ist nicht zulässig.