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05. Juni 2023

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Alkoholische Erzeugnisse

Die Werbung muss allen geltenden Gesetzen, Vorschriften und anderen branchenüblichen Anforderungen entsprechen, die für die Bewerbung von Alkohol in der Öffentlichkeit gelten, einschließlich der erforderlichen Hinweise, Warnhinweise und Haftungsausschlüsse.

Botschaften zu verantwortungsvollem Alkoholkonsum

  • Die Werbung muss angemessene Gesundheitswarnungen und Botschaften zu verantwortungsvollem Alkoholkonsum enthalten, wie z. B. „Trinken Sie verantwortungsbewusst“, „Trinken Sie nicht am Steuer“ usw.
  • Die Werbung darf nicht: 
    • den Konsum von Alkohol verherrlichen oder dazu auffordern, zu übermäßigem Konsum ermutigen oder von Abstinenz oder Mäßigung abraten 
    • an Personen unter dem geltenden Mindestalter für Alkoholkonsum gerichtet sein oder in einem Kontext präsentiert werden, in dem es sehr wahrscheinlich ist, dass sie solchen Personen angezeigt wird Dies beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf, die Verwendung von Sprache, Themen, Ausdrücken, grafischen Ressourcen, Audio- oder visuellen Elementen, die Minderjährige ansprechen könnten, oder die Darstellung von Personen, die minderjährig sind oder den Anschein erwecken, minderjährig zu sein, in Werbeinhalten oder auf der Website.
    • angeben, dass Alkohol therapeutische Eigenschaften hat, dass er ein Stimulans ist, dass er ein Beruhigungsmittel ist oder dass er helfen kann, Konflikte zu lösen
    • den Konsum von Alkohol mit einer gesteigerten Leistung, wie z. B. körperliche Leistung oder Autofahren in Verbindung bringen
    • den hohen Alkoholgehalt als positive Eigenschaft des Getränks hervorheben
    • den Eindruck vermitteln, dass Alkohol für den geschäftlichen, gesellschaftlichen, akademischen oder sportlichen Erfolg oder die Akzeptanz unerlässlich ist oder dazu beiträgt.

Sämtliche erforderlichen Haftungsausschlüsse, Altersfreigabemechanismen und Warnhinweise zum verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol und Gesundheit müssen entweder im Anzeigentext oder auf der Landingpage vorhanden sein.

Einschränkungen nach Land/Region

Ägypten
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Algerien
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Amerikanische Jungferninseln
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Amerikanisch-Samoa
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Antigua und Barbuda
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für markenspezifische Kampagnen.
Armenien
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Aruba
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Aserbaidschan
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Äthiopien
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Bahamas
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Bahrain
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Bangladesch
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Barbados
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Belize
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Benin
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Bolivien
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Bosnien und Herzegowina
  • Beim Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist eine Brückenseite erforderlich, auf der ein Benutzer bestätigen muss, dass er über 18 Jahre alt ist.
Botswana
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Brunei
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Bulgarien
  • Werbung für Spirituosen oder andere alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 15% ist nicht zulässig.
Burkina Faso
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Cookinseln
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für markenspezifische Kampagnen.
Costa Rica
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Cote d'Ivoire
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Dominica
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Dominikanische Republik
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Dschibuti
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für markenspezifische Kampagnen.
Ecuador
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
El Salvador
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Eritrea
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für markenspezifische Kampagnen.
Estland
  • Werbung für alkoholische Getränke muss den Warnhinweis enthalten: „Achtung! Dies ist ein alkoholisches Getränk. Alkohol kann Ihre Gesundheit schädigen“.
  • Werbung für alkoholische Getränke darf nur die folgenden Informationen enthalten:
    • Name
    • Typ
    • Herstellerbezeichnung
    • Markenzeichen
    • Herkunftsland
    • Geografisches Gebiet
    • Alkoholgehalt in Volumen
    • Abbildung der Verkaufsverpackung
    • Eigenschaften wie Farbe, Geruch, Geschmack
    • Serviervorschlag
  • Die Bewerbung des Online-Verkaufs von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig.
  • Werbung für Cocktailrezepte ist nicht zulässig.
  • Werbung im Zusammenhang mit Sponsoring darf keine Logos oder andere Zeichen verwenden, die den Konsum von alkoholischen Getränken fördern oder darstellen. 
Färöer
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Fidschi
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Gabun
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Gambia
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Georgia
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Grenada
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Grönland
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Guam
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Guatemala
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Guinea
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Guinea-Bissau
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für markenspezifische Kampagnen.
Guyana
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Haiti
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Honduras
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Indien
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Indonesien
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Irak
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Island
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Israel
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Jamaika
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Japan
  • Werbung für alkoholische Getränke muss einen Hinweis enthalten, dass Personen unter 20 Jahren keine alkoholischen Getränke kaufen oder konsumieren dürfen.
Jemen
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Kamerun
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Katar
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Kirgisistan
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Komoren
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für markenspezifische Kampagnen.
Kongo (Dem. Republik)
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Kroatien
  • Werbung für Spirituosen oder andere alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 15% ist nicht zulässig.
  • Werbung für Wein, der keine geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder geschützte geografische Angabe (g.g.A.) aufweist, ist nicht zulässig.
Lesotho
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Lettland
  • Werbung für alkoholische Getränke muss Angaben enthalten, die den Verbraucher vor den negativen Auswirkungen des Alkoholkonsums warnen, sowie über das Verbot des Verkaufs, Kaufs und der Weitergabe von alkoholischen Getränken an Minderjährige informieren. Dieser Hinweis muss mindestens 10 % der Fläche/Länge der Anzeige einnehmen. Der Warnhinweis ist im unteren Teil der Anzeige in schwarzer Schrift auf weißem Grund anzubringen.
  • Werbung für alkoholische Getränke darf keine nationalen Symbole des lettischen Staates verwenden.
  • Die Abgabe von alkoholischen Getränken zwischen 22.00 Uhr und 8.00 Uhr Ortszeit ist nicht erlaubt. Werbung für alkoholische Getränke darf keine Angaben enthalten, die dieser Zeitregelung widersprechen.
Libyen
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Litauen
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Luxemburg
  • Werbung für Wein, der mit einem Hinweis auf eine bestimmte Region bezeichnet wird, obwohl er dort nicht hergestellt wurde, ist nicht zulässig.
  • Werbung für Absinth ist nicht zulässig.
Macau (SAR)
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für markenspezifische Kampagnen.
Madagaskar
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Malawi
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Malaysia
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig.
Malediven
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Marshallinseln
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Mauretanien
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Mauritius
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Moldau
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Mongolei
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Namibia
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Nauru
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für markenspezifische Kampagnen.
Nepal
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Niger
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Nigeria
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Niue
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für markenspezifische Kampagnen.
Nördliche Marianen
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Nordmazedonien
  • Werbung für Spirituosen ist nicht zulässig. Nur Werbung für Bier und Wein ist zulässig.
Norwegen
  • Werbung, die den Onlineverkauf von Produkten mit einem Alkoholgehalt von über 2,5 % fördert, ist nicht zulässig.
Oman
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Pakistan
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Palau
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für markenspezifische Kampagnen.
Panama
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Paraguay
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Polen
  • Werbung für alkoholische Getränke außer für Bier ist nicht zulässig.
  • Werbung für Bier darf nicht den Eindruck erwecken, dass dieses Entspannung oder Erholung fördert.
  • Nichtalkoholische Produkte, Namen, Markenzeichen, Grafikdesign und Verpackung dürfen denen eines alkoholischen Getränks oder eines Symbols, das sich objektiv auf ein alkoholisches Getränk bezieht, nicht ähnlich oder identisch damit sein.
  • Bierwerbung muss sichtbare und lesbare Aufschriften enthalten, die auf alkoholbedingte Schäden oder ein Verbot des Verkaufs von Alkohol an Minderjährige hinweisen.
Portugal
  • Werbung für alkoholische Getränke darf nicht mit den nationalen Symbolen in Verbindung gebracht werden, die in der portugiesischen Verfassung verankert sind.
Puerto Rico
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Republik Kongo
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Ruanda
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Sambia
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Samoa
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für markenspezifische Kampagnen.
Saudi-Arabien
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Senegal
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Serbien
  • Werbung für Spirituosen oder anderen Alkohol mit mehr als 20 % Vol. Alkohol ist unzulässig.
  • Anzeigen müssen einen Warnhinweis enthalten, der darauf hinweist, dass der Verkauf und Ausschank an Kinder und Minderjährige verboten ist, sowie die Aufforderung zu einem verantwortungsvollen Umgang mit alkoholischen Getränken.
Seychellen
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Sierra Leone
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für markenspezifische Kampagnen.
Simbabwe
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Slowenien
  • Werbung für Spirituosen oder anderen Alkohol mit mehr als 15 % Vol. Alkohol ist unzulässig.
  • Die Anzeigen müssen einen der folgenden schriftlichen Warnhinweise enthalten: „Das Gesundheitsministerium warnt, dass Alkoholkonsum gesundheitsschädlich sein kann“ oder „Das Gesundheitsministerium warnt, dass starker Alkoholkonsum gesundheitsschädlich ist!“. Bei einem Video muss dies mindestens 5 Sekunden lang angezeigt werden oder mindestens 10 % der Werbefläche abdecken und die gleiche Größe wie Untertitel haben.
Somalia
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Sri Lanka
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
St. Kitts und Nevis
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
St. Lucia
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
St. Vincent und die Grenadinen
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Suriname
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Tadschikistan
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Tansania
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Thailand
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig.
Togo
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Tokelau
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für markenspezifische Kampagnen.
Tonga
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Trinidad und Tobago
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Tschechische Republik
  • Werbetreibende für den Online-Vertrieb von alkoholischen Getränken müssen sicherstellen, dass das Produkt nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben wird.
Tunesien
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Türkei
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Tuvalu
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für markenspezifische Kampagnen.
Uganda
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Uruguay
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Vanuatu
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für markenspezifische Kampagnen.
Vereinigte Arabische Emirate
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kampagnen zur Markenentwicklung.
Vietnam
  • Werbung für hochprozentigen Alkohol ist unzulässig.
  • Werbung für Produkte mit 15 % oder weniger Alkohol, wie z. B. Bier und Wein, ist erlaubt, wenn die zugehörigen Landingpages keinen hochprozentigem Alkohol verkaufen.
Zentralafrikanische Republik
  • Werbung für den Online-Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht zulässig. Dies gilt auch für markenspezifische Kampagnen.