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Microsoft Advertising-Richtlinien

Medienformate

14. Februar 2022

Bilder

Bildqualität

  • Die Bilder müssen den durchschnittlichen Branchenstandards entsprechen. Das gilt auch für die richtige Bildqualität und Auflösung. Bilder dürfen beispielsweise nicht unscharf, undeutlich oder unlesbar sein.
  • Bilder innerhalb der Anzeige müssen von hoher Qualität/Auflösung sein.
  • Ein Bild darf nicht in „Bild nicht verfügbar“ oder dergleichen aufgelöst werden.
  • Das Bild muss für das beworbene Produkt relevant sein. Zwischen Bild und beworbenem Produkt muss ein direkter Zusammenhang bestehen.  Zum Beispiel: Wenn die Überschrift einer Anzeige beschreibt, dass man das Zuhause sieht, das eine prominente Person mit ihrem Partner bewohnt, muss das Anzeigenbild entweder diese prominente Person allein oder zusammen mit ihrem echten Partner zeigen.
  • Advertiser müssen korrekte Marken bzw. Logos verwenden. Zum Beispiel dürfen keine alten oder veralteten Logos verwendet werden. Auch keine Logos, die nicht zum beworbenen Produkt oder Dienst passen (etwa ein Bild von einem Windows Phone in Zusammenhang mit einem Anzeigentext über Microsoft Surface). Außerdem gelten die Urheberrechtsrichtlinien von Microsoft Advertising sowie die Richtlinien zu Werbung für Produkte und Dienste Dritter.
  • In Anzeigen mit mehreren Produkt- und Preisangeboten müssen Angebote und zugehörige Bilder bezüglich Qualität, Thema und Relevanz untereinander konsistent sein.
    • Beispiele für akzeptable Produkte/Angebote wären etwa Floristen und Bilder diverser Bouquets oder Einzelhändler mit Bildern, die zur jeweiligen Kampagne passen (d. h. Bilder von Strandmode und Strandartikeln bei einer Sommerurlaubsanzeige oder mehrere Bilder von Bekleidung eines bestimmten Designers).
    • Alle Angebote/Bilder müssen eindeutig lesbar sein und dürfen den Anzeigenbereich nicht überfüllen.
    • Jedes der Bilder/Angebote in ein und demselben Anzeigentext muss untereinander sowie für das Kampagnenthema relevant sein.
  • Bilder dürfen nicht vulgär oder unangemessen sein.
  • Bilder dürfen nicht politischer oder religiöser Natur sein.
  • Bilder dürfen keine verhetzenden Symbole oder Bilder zeigen.

DISPLAY

  • Content-Ads mit grafischen Inhalten (Anzeigen mit Ebenen/Schichten): Markenunabhängige Marketer, die unterschiedliche Produkte/Dienste oder Unternehmen in einem Format mit Ebenen/Schichten bewerben, sind innerhalb derselben Anzeigeneinheit nicht zulässig, unabhängig davon, ob unterschiedliche Landingpages und Einkaufsstellen enthalten sind oder nicht. In diesem Beispiel wäre es weiterhin zulässig, dass Best Buy eine Anzeige zur Bewerbung mehrerer angebotener Produkte schaltet, vorausgesetzt, das Thema und das Produktangebot bleiben im Geschäft oder Online gleich. Diese Einschränkung gilt nur für Standard-Banneranzeigen, nicht für native Anzeigen, für die der Publisher Inhalte in Schichten genehmigt hat (etwa in MSN Shopping Stripe).
  • Rahmenlinien: Anzeigen, die farblich dem Hintergrund der Website ähneln, müssen eine Rahmenlinie haben oder anderweitig als Werbeanzeigen gekennzeichnet werden (siehe Details der jeweiligen Anzeigenanforderungen für das Produkt).

NATIVE

  • Bilder in lokalisierten Überschriften von nativen Anzeigen sollten die Lokalität widerspiegeln, die in der Anzeigenüberschrift genannt wird. Beispiel: Die Überschrift einer lokalisierten Anzeige, die in Hamburg erscheint, sollte nicht mit einer Wüstenlandschaft bebildert werden.
  • Nach Publisher: MSN und Outlook: Bilder dürfen nur dann Überschriften und Text enthalten, wenn dies erforderlich ist.

Anstößige Werbung mit Nacktheit

  • Nacktheit ist verboten. Ausgenommen ist Nacktheit auf Landingpages genehmigter Such-Advertiser im Werbeprogramm für Erwachsene.
  • Sexuell anzügliche Bilder sind generell nicht zulässig.
  • Bilder, die Dekolletés, Genitalien, Pobacken und weibliche Brustwarzen zeigen oder darauf fokussiert sind, sind nicht zulässig.
  • Angsteinflößende, geschmacklose oder übermäßig derbe Bilder, Cartoons oder Animationen, darunter auch Abbildungen von Körperteilen oder Körperfunktionen, sind nicht zulässig. Das gilt beispielsweise unter Umständen auch für Bilder von Unfällen oder Leichen.

Außer in Indien, Indonesien, Malaysia und Vietnam darf in ausgewählter Werbung, z. B. in Anzeigen für Unterwäsche und Badeanzüge, ein gewisses Maß an nackter Haut zu sehen sein. Dafür muss jedoch Folgendes gelten:

  • Das Bild bezieht sich direkt auf das beworbene Produkt.
  • Das Bild ist für Benutzer normalerweise zu erwarten.
  • Sämtliche Intimbereiche (z. B. Brüste und Genitalien) sind von Kleidung bedeckt.
  • Das Bild an sich ist nicht sexuell anzüglich, siehe Definition oben.

XBOX

Werbung für Badeanzüge, Dessous und Unterwäsche ist nicht zulässig.

DISPLAY

Werbung für Badeanzüge, Dessous und Unterwäsche muss vorab genehmigt werden.

NATIVE

Werbung für Badeanzüge, Dessous und Unterwäsche muss vorab genehmigt werden.

Empfehlungen und Erfahrungsberichte

  • Empfehlungen und Erfahrungsberichte müssen wahrheitsgemäß sein und dürfen nicht irreführen. Advertiser müssen sämtliche geltenden Regeln und Richtlinien einhalten. Zum Beispiel müssen Sie einen Haftungsausschluss einfügen, in dem angegeben ist, dass das Ergebnis der Nutzung Ihres Produkts von dem in der Anzeige dargestellten abweichen kann, sofern Sie nicht nachweisen können, dass die Ergebnisse immer denen in der Anzeige gleichen oder ähneln.
  • In Anzeigen darf nicht der Anschein erweckt oder implizit behauptet werden, eine prominente Person würde etwas empfehlen, wenn dies nicht wahrheitsgemäß ist. Zum Beispiel darf auf Bildern nur dann ein bekannter Schauspieler mit einem Produkt in Verbindung gebracht werden, wenn dieser Schauspieler zugestimmt hat, das Produkt zu bewerben oder zu empfehlen, und wenn der Advertiser die Erlaubnis hat, dies zu nutzen.

Animation

DISPLAY

  • Keine Animation, die 30 Sekunden Länge überschreitet oder außerhalb der Anforderungen für Anzeigen liegt (Bsp.: maximal 30 Sekunden für zyklische Sequenzen, Loops, wiederholte Animationen). Siehe jeweils die Anforderungen für das beworbene Produkt.

NATIVE

  • Animationen sind in nativen Anzeigen nur im Cinemagraph-animierten Format zulässig.

Audio

Die Benutzer müssen die Kontrolle über die visuelle und akustische Erfahrung haben, z. B. per Klick – sowohl innerhalb des Anzeigentextes als auch auf der Landingpage. Eine Schaltfläche zum Stummschalten oder ein Wechselschalter muss vorhanden sein, damit die Benutzer das Audio wieder stumm schalten können.

Das Audio muss alle anderen Richtlinien und Inhaltsrichtlinien erfüllen und für alle Microsoft Zielgruppen geeignet sein. Zum Beispiel wäre die Verwendung von rassischen oder religiösen Beinamen oder Formulierungen, die körperliche Gewalt gegenüber Personen oder die Schädigung von deren Eigentum befürworten, nicht gestattet, in Übereinstimmung mit unserer Richtlinie zu diffamierenden, verleumderischen, beleidigenden oder bedrohlichen Inhalten.

Video

  • Videos müssen für Ihre Anzeige relevant sein und einen Bezug zu Ihrem Produkt, Ihrer Dienstleistung oder Marke haben.
  • Die Benutzer sollten das Videoerlebnis steuern können, sowohl im Anzeigentext als auch auf der Landingpage. 
    • Audio muss beim Laden stummgeschaltet sein.
    • Benutzer müssen das Video zurückspulen, pausieren, vorspulen oder stummschalten können.
    • Visuelle Indikatoren zur Länge des Videos müssen sichtbar sein.
  • Videoinhalte müssen für die anvisierte Zielgruppe oder die Anfrage, für die sie geschaltet werden, angemessen sein. Zum Beispiel ist Nacktheit allgemein untersagt.
  • Alle Filmtrailer müssen der Altersfreigabe FSK 12 (oder einer auf dem entsprechenden Markt gleichwertigen Freigabe) entsprechen oder ihnen muss eine entsprechende Bewertung vorangestellt werden (die vor der eigentlichen Videowiedergabe angezeigt wird).
  • Videoanzeigen müssen alle anderen Richtlinien erfüllen. Zum Beispiel sind das Zeigen von Handlungen, die zum Tod führen oder das Zeigen von Blut oder Zerstückelung gemäß unserer Leid und Gewalt-Richtlinie untersagt.

DISPLAY

  • Videoanzeigen in Bannern müssen Steuerelemente für Ton und Bewegung haben, die der Nutzer bedienen kann.
  • Beim Streaming von selbstabspielenden Anzeigen, die in einer Sitzung mit Streaming-Inhalten geschaltet werden (d. h. in Video-Hub) kann (und sollte) der Ton vom Benutzer nicht zuschaltbar sein, da diese Art von Anzeige in Form und Darstellung den Erwartungen der Benutzererfahrung entspricht.

 SUCHE

  • Videos dürfen nicht automatisch abgespielt werden.