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Microsoft Advertising Network-Richtlinien

Unzulässiger Inhalt

30. Juni 2023

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Anstößige oder schädliche Inhalte

Anstößige oder schädliche Inhalte

  • Anstößige oder obszöne Grafiken und Sprache, die anstößige, geschmacklose, vulgäre, widerwärtige, unangemessene Inhalte verbreitet, fördert oder verwendet, unangemessene Sprache, Flüche, furchterregenden, bedrohlichen oder sexuell anzüglichen Text, Bilder oder Situationen enthält (gilt auch für Cartoons oder Animationen) sind nicht zulässig.
  • Darstellungen von Körperteilen, Organquerschnitten und Körperfunktionen sind nicht zulässig.
  • Inhalte oder Dienstleistungen, die ungesunde oder schädliche Aktivitäten oder Lebensstile fördern, einschließlich solcher, die mit Bulimie, Anorexie, Feederismus usw. in Zusammenhang stehen, sind nicht zulässig.

Diffamierende, verleumderische, beleidigende oder bedrohliche Inhalte

Werbung ist nicht zulässig, wenn die Werbeanzeigen, Keywords oder Websites rassische oder religiöse Beinamen enthalten, körperliche Gewalt gegenüber Personen oder die Schädigung von deren Eigentum befürworten, zu einem Verhalten auffordern, das die persönliche oder öffentliche Sicherheit gefährdet, zu einem Verhalten auffordern, das die Umwelt gefährdet, sich gegen eine Person, ein Unternehmen (und/oder dessen Produkte) oder eine Gruppe ausspricht, die körperliche, geistige oder moralische Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen beeinträchtigen könnte, oder Behauptungen enthält, die zweifelsfrei falsch erscheinen. Hetzerische oder verleumderische Sprache oder Sprache, die Gewalt implizieren könnte, ist nicht zulässig.

Hassreden

Werbung, die Hassreden ermöglicht oder fördert, ist nicht zulässig. Dazu gehören Inhalte und Targeting, die darauf abzielen, Menschen aufgrund ihrer Rasse, ihres Geschlechts, ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer nationalen Herkunft, ihrer Religion, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Behinderung oder anderer Unterscheidungsmerkmale zu erniedrigen, einzuschüchtern oder zu Gewalt oder vorurteilsbehafteten Handlungen anzustiften.

Leid und Gewalt

  • Werbung, die gewalttätige Aktivitäten, Vergewaltigung, Folter, Kannibalismus, menschliches Leid oder Tod, Selbstverletzung, Gewalt und/oder Grausamkeit gegenüber Tieren oder Grafiken bzw. gewalttätige Bilder, z. B. Bilder, die Blut, Verstümmelung, Unfälle oder Leichen darstellen, befürwortet, verherrlicht oder fördert, ist untersagt.
  • Wenn ein Bild eine Waffe zeigt, muss diese für das angebotene Produkt/die angebotene Dienstleistung kontextuell relevant sein. Die Waffe darf nicht im Zentrum des Bildes stehen.
    • Ausnahme: Bei Produktanzeigen für gesetzlich zulässige Waffen in entsprechenden Märkten darf das Produkt im Zentrum des Bildes stehen.
  • Jegliche Inhalte, die auf die Betrachter*innen gerichtete Waffen zeigen, sind nicht zulässig.
  • Inhalte, die Blutspritzer oder Blutvergießen, Grausamkeit, Gewalt, Verherrlichung von Verbrechen, Darstellungen von brennenden Menschen oder Tieren und/oder Handlungen zeigen, die zu Körperverletzungen oder Todesfällen führen, sind nicht zulässig.